Kircheneintritt

Manche sagen, dass man die Kirche verlassen sollte oder Christsein auch alleine leben kann. Wir hingegen sind überzeugt:

  • Dazugehören,
  • mitmachen,
  • als Christen gemeinsam unterwegs sein
  • und füreinander da sein

... ist hundertmal besser. Darum freuen wir uns, wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten. Hier vor Ort bei uns. Herzlich willkommen!

An wen wende ich mich, um in die Kirche einzutreten?

Die meisten Menschen werden Mitglied der evangelischen Landeskirche, indem sie als Kinder getauft werden. Natürlich können aber auch Erwachsene in die evangelische Kirche eintreten. Dabei unterscheidet man zwischen Aufnahme durch die Taufe, Übertritt und Wiedereintritt.

Durch die Taufe wird eine Person in die Landeskirche aufgenommen, die bisher keiner anderen christlichen Kirche angehört hat und deshalb nicht getauft ist. Gehört eine Person vorher einer anderen christlichen Kirche an, spricht man von Übertritt. Wiedereintritt schließlich meint den erneuten Eintritt einer Person, die bereits Mitglied der evangelischen Kirche war, aber aus der Kirche ausgetreten ist.

Gerne führen wir das persönliche Gespräch mit Ihnen. Wenden Sie sich hierzu an unseren Pfarrer.

Ich war schon Kirchenmitglied, bin aber vor Jahren ausgetreten. Was muss ich tun, wenn ich wieder eintreten will?

Die Wiederaufnahme erfolgt durch eine einfache Willenserklärung, dass Sie wieder zur Kirche gehören möchten. Dafür wird ein Formular ausgefüllt. Durch die Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst zeigen Sie, dass Sie zu unserer Gemeinde gehören. Sie erhalten im Anschluss oder auf Wunsch im Gottesdienst eine Urkunde überreicht. Darin steht, dass Sie nun Mitglied der Evangelischen Kirche sind.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben, zum Beispiel der katholischen Kirche.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Die Taufe findet in der Regel im Gottesdienst statt. Ihr geht meist eine Reihe von Taufgesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte: zum Beispiel das Recht, ein Patenamt zu übernehmen und kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, etwa die kirchliche Trauung und das kirchliche Begräbnis. Auch können Sie an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilnehmen. Sie haben außerdem das Recht, bei Kirchenwahlen wählen zu gehen und können für den Kirchengemeinderat und die Landessynode kandidieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie unserem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den früheren Kirchenaustritt -- die sogenannte Austrittsbescheinigung -- und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen. Zum Beispiel Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner. Alle anderen bezahlen in der Regel acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Dabei kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Als Kirche sind wir dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten, der Kirchensteuer und viel persönlichem Engagement mittragen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Zur Zeit sind es drei Prozent. Ein eigenes kirchliches System wäre etwa zehnmal so teuer.